Stipendien & Förderung
Staatliche Förderung
Alle Studierenden und AbsolventInnen der ordentlichen Studien können zum Ausgleich von sozialen Härtesituationen und zur Bewältigung besonders schwieriger Studienbedingungen eine Studienunterstützung beim Bildungsministerium beantragen. Das kann sich z.B. auf die Unterstützung von Wohnkosten, Förderung von Studien an grenznahen nichtösterreichischen (Fern-) Universitäten und Förderung von Auslandsaufenthalten im Rahmen des Studiums beziehen.
Wohnbeihilfe
Für Studierendemit geringen Einkommen wird in Österreich Wohnbeihilfe ausbezahlt. Es gibt in jedem Bundesland eigene Kriterien und Anspruchsvoraussetzungen, daher sollte man sich vor Ort informieren.
Fahrtkostenzuschuss
StudienbeihilfenbezieherInnen erhalten einen Fahrtkostenzuschuss. Der Zuschuss wird ohne eigenen Antrag unter Einrechnung eines Selbstbehaltes gemeinsam mit der Studienbeihilfe ausbezahlt.
Versicherungskostenbeitrag
StudienbeihilfebezieherInnen haben für jeden Monat, für den eine begünstigte Selbstversicherung für Studierende besteht, ab dem 27. Lebensjahres Anspruch auf einen Versicherungskostenbeitrag von 19 Euro/Monat (jährlich 228 Euro).
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Stipendien
Leistungsstipendien
Intention eines Leistungsstipendiums ist die Anerkennung hervorragender Studienleistungen. Soziale Bedürftigkeit ist nicht erforderlich. Seit 01.09.2001 können Leistungsstipendien nicht mehr nur beim Abschluss eines Studiums oder Studienabschnitts vergeben werden, sondern grundsätzlich können Studierende in jedem Studienjahr dieses Stipendium erhalten. Leistungsstipendien werden an Universitäten, Universitäten der Künste, Theologischen Lehranstalten, Fachhochschulen und den Pädagogischen Hochschulen vom Ministerium für Wissenschaft und Forschung vergeben.
Sie werden von der jeweiligen Bildungseinrichtung ausgeschrieben und zuerkannt. Informationen und Formulare sind in den zuständigen Dekanaten bzw. Direktionen erhältlich.
Voraussetzungen:
Einhaltung der Anspruchsdauer für Studienbeihilfe (Mindeststudienzeit plus 1 Semester pro Abschnitt) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe für eine Verlängerung der Anspruchsdauer. Notendurchschnitt der zur Beurteilung herangezogenen Prüfungen,
Lehrveranstaltungen und wissenschaftlichen Arbeiten von nicht schlechter als 2,0. Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen.
Privatstipendien
Neben der staatlichen Studienbeihilfe gibt es noch andere Stellen und Institutionen die Stipendien vergeben. Diese Unterstützungen werden meist nur für wissenschaftliche Arbeiten und bei besonderem Studienerfolg vergeben. Eine Übersicht über derartige Stipendien findest du hier.
Sprachstipendien
Sprachstipendien dienen zur Unterstützung von StudienbeihilfenbezieherInnen, die
ein Auslandsstudium absolvieren wollen und zur Vorbereitung auf das Auslandsstudium einen Sprachkurs belegen. Die Auszahlung erfolgt erst im Nachhinein.
Reisekostenzuschuss
StudienbeihilfenbezieherInnen, die ein Auslandsstudium absolvieren, kann zur Unterstützung der notwendigen Reisekosten ein Reisekostenzuschuss gewährt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
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Sonstige Förderungen
Förderungsstipendien
Förderungsstipendien dienen der Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten von Studierenden. Soziale Bedürftigkeit ist nicht erforderlich. Die Ausschreibung und Zuerkennung erfolgt
durch die jeweilige Bildungseinrichtung. Die Höhe der Förderungsstipendien beträgt pro Studienjahr zwischen 700 Euro und 3.600 Euro.
Voraussetzungen:
Bewerbung des Studierenden samt Beschreibung der Arbeit, Kostenaufstellung und Finanzierungsplan, Vorlage mindestens eines Gutachtens eines/ einer Universitätslehrers/in oder Hochschulprofessors/ in zur Kostenaufstellung und darüber, ob der/die Studierende voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen Einhaltung der Anspruchsdauer unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen.
Förderungen für ausländische Studierende
Für Studierende aus Drittstatten, die keine staatliche Studienbeihilfe beziehen können, gibt es nur wenig finanzielle Unterstützung. Um Stipendien kann angesucht werden beim:
Österreichischen Austauschdienst (ÖAD)
Auf der Seite des ÖADs findest du Information und Antragsformulare zu allen Stipendien die der ÖAD für ausländische Studierende und auch Studierende, die ins Ausland gehen, vergibt.
Afro- Asiatischen Institut:
Für Studierende aus afrikanischen und asiatischen Ländern werden hier Stipendien vergeben. Richtlinien und Formulare dazu gibt es hier.
Bildungsministerium:
Für anerkannte Flüchtlinge vergibt das Bildungsministerium Stipendien aus den Mitteln des Integrationsfonds. Informationen dazu erhältst du hier und bei den ÖH Sozialreferaten.
Studienabschlussstipendium - SAS
Das SAS richtet sich auch an Studierende, die neben einem Universitätsstudium Teilzeit arbeiten und/oder Kindererziehungszeiten vorzuweisen haben. Das SAS ist in solchen Fällen allerdings niedriger, als wenn man voll erwerbstätig wäre.
Voraussetzung für die Gewährung eines Studienabschluss-Stipendiums ist, dass der/die Studierende
- sich in der Studienabschlussphase befindet (voraussichtlich das Studium längstens innerhalb von achtzehn Monaten ab Zuerkennung des Studienabschluss Stipendiums abschließen wird)
- noch kein Studium oder eine gleichwertige Ausbildung abgeschlossen hat zum Zeitpunkt der Zuerkennung des SAS
- noch nicht 41 Jahre alt ist
- in den letzten vier Jahren vor Gewährung des SAS mindestens drei volle Jahre zumindest halbbeschäftigt war oder ein diesem Beschäftigungsausmaß entsprechendes Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt hat, wobei Schutzfristen gemäß Mutterschutzgesetz sowie Kindererziehungszeiten während eines Karenzurlaubes gemäß MschG, Eltern-Karenzurlaubsgesetz im vollen Ausmaß zu berücksichtigen sind
- in den letzten vier Jahren vor Gewährung des SAS keine Studienbeihilfe bezogen hat
- ab Gewährung des SAS jede Berufstätigkeit aufgibt (Karenzierung genügt)
- bisher noch kein SAS erhalten hat
Fonds der ÖH
Sozialfonds
Für Studierende, die Mitglied der Österreichischen HochschülerInnenschaft sind und sich in einer besonderen sozialen und finanziellen Notlage befinden, besteht die Möglichkeit, eine einmalige außerordentliche finanzielle Unterstützung aus dem Sozialfonds der ÖH zu erhalten.
Voraussetzungen für eine Unterstützung aus einem der Fonds sind, dass der oder die Studierende im Sinne der Richtlinien sozial bedürftig ist, nicht bei den Eltern wohnt und einen ausreichenden Studienerfolg nachweist. Informationen, genaue Bedingungen und Antragsformulare gibt es bei den Sozialreferaten aller Universitätsvertretungen der ÖH sowie direkt beim Sozialreferat der Bundesvertretung der Österreichischen HochschülerInnenschaft.
Wohnfonds
Für Studierende mit hohen Wohnkosten besteht die Möglichkeit, eine Förderung aus dem Wohnkostenfonds zu beantragen. Es gelten dieselben Kriterien wie beim Sozialfonds. Die Wohnungsgröße und der Quadratmeterpreis müssen studentischen Wohnverhältnissen entsprechen.
Alfred Dorfer-Stipendium
Das Alfred Dorfer Stipendium wird vom Sozialreferat der ÖH-Bundesvertretung vergeben: Es ist für jene Studierenden gedacht, die Studiengebühren zahlen müssen und die dafür von keiner anderen Stelle eine Unterstützung bekommen können.
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