Requirements
Qualification
Über die Zulassung aller Studierenden mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung zu einem grundständigen Studiengang wird von den italienischen Institutionen der Hochschulbildung (istruzione superiore - IS) entschieden.
Um zugelassen zu werden, musst Du einen Sekundarschulabschluss besitzen, der folgende Kriterien erfüllt:
- Er muss im Heimatland zu einem Studium an einer Hochschule berechtigen;
- Ihm müssen mindestens 12 Schuljahre vorausgegangen sein (von der Grundschule bis zum Abschluss der Sekundarschule);
- Er muss im Heimatland zu einem Studiengang berechtigen, der dem gewünschten Studiengang in Italien entspricht.
Für einige Studiengänge gibt es noch weitere Zulassungsvoraussetzungen, wie zum Beispiel das Bestehen einer Eignungsprüfung. Mehr Informationen über die Zulassung zu grundständigen und weiterführenden Studiengängen findest Du hier.
Links:
Studiare in Italia - Ammisione
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Admission Procedure
Die Zulassungsvoraussetzungen und das -verfahren variieren je nach Nationalität und Wohnsitz des Studierenden. Es ist also wichtig, dass Du Dich erkundigst, zu welcher Kategorie du gehörst, damit Du die entsprechenden Schritte unternehmen kannst.
Staatsangehörige der EU müssen für eine Einschreibung zu einem grundständigen Studiengang folgende Dokumente vorlegen:
- Hochschulzugangsberechtigung: Italienisches Abiturzeugnis oder einen gleichwertigen ausländischen Sekundarschulabschluss. Dieser muss von der italienischen Botschaft bzw. dem italienischen Konsulat im Heimatland als gleichwertig anerkannt worden sein;
- Zwei Passfotos, eins davon von der diplomatischen Vertretung Italiens im Heimatland beglaubigt;
- Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes;
- Italienische Übersetzung der ausländischen Dokumente.
Wenn Du Dich in Italien einschreiben willst, musst Du das Sekretariat der gewählten Hochschule kontaktieren, um sicherzugehen, dass du alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllst. Es gibt nämlich neben den Standards, die auf nationaler Ebene festgelegt werden (Immatrikulationsformular, Bewerbungsfrist, vorzulegende Unterlagen etc.) auch die von jeder einzelnen Hochschule festgelegten Formalitäten (Daten und Fristen der Zulassungsprüfungen, erforderliche Italienischkenntnisse etc.).
Bei Studierenden, die nicht aus einem Land der Europäischen Union kommen, variiert das Zulassungsverfahren je nach Heimatland und gegebenenfalls nach Typ des Stipendiums. Daher empfehlen wir, die Website des Ministeriums für Universitäten und Forschung aufzusuchen. Hier findest Du alle nötigen Informationen.
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Numerus clausus
Der Numerus Clausus (auf Italienisch: numero chiuso) trat mit dem Gesetz Nr. 264 vom 2. August 1999 in Kraft. Er sieht die Zulassungsbeschränkung auf nationaler Ebene für die folgenden Studiengänge vor:
- Medizin und Chirurgie, Tiermedizin, Zahnmedizin;
- Sportwissenschaften;
- Architektur;
- Lehramt für Grundschul- und Sekundarschulen;
- Neue Studiengänge (gilt, bis soviele Jahre vergangen sind, die der Regelstudienzeit des Studiengangs entsprechen);
- Studiengänge an sog. scuole di specializzazione;
- Berufsbezogene Studiengänge zur Ausbildung in Medizin und Jura.
Die Hochschulen selbst vergeben die Studienplätze zu den postgraduale Studiengängen, sowie zu solchen, bei denen die Studienordnung die Benutzung von Laboratorien, Computersystemen oder bestimmten Technologien vorsieht; auch zu Studiengängen an medizinischen Fakultäten und zu solchen, die ein Pflichtpraktikum innerhalb der Hochschule beinhalten.
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Numero chiuso
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Language
Deswegen verlangen viele Universitäten von Staatsangehörigen eines Landes außerhalb der EU einen Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse. Für EU-Bürger ist eine Prüfung über ausreichende Italienischkenntnisse jedoch keine Pflicht. Trotz allem, wenn Du keine Schwierigkeiten beim Studium riskieren willst, solltest Du sicher sein, dass Deine Sprachkenntnisse ausreichen.
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